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Verwaltung & Stadtpolitik

ANS Geesthacht: Update zur Lüftungssituation

Bildungsausschuss, Bauaufsicht und IZG-Bescheid. Die Widersprüche multiplizieren sich.

4 Min. Lesezeit

Seit der Erstveröffentlichung hat sich die Aktenlage weiterentwickelt. Wer erwartet hatte, dass sich die offenen Fragen klären, wird enttäuscht: Sie vervielfachen sich, und sie werden mit jeder neuen amtlichen Äußerung kurioser.

Bildungsausschuss vom 16. Juni: Verwaltung wird korrigiert

Am 16. Juni 2026 musste die Verwaltung das Thema, das sie zuvor unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes" hatte verschwinden lassen wollen, im Bildungsausschuss öffentlich verhandeln, nachdem der Ausschuss selbst die Verwaltung korrigiert und das Thema auf die reguläre Tagesordnung gesetzt hatte. Die Ausschussvorsitzende Nicole Voss (CDU) hielt Bürgermeister Olaf Schulze vor, man habe bereits im Februar Klarheit gefordert: „Eine ganz schön lange Zeit, die wir da haben verstreichen lassen." In derselben Sitzung erklärte Schulze öffentlich, eine nachträgliche bauliche Absturzsicherung an der Fassade sei nicht realisierbar. Das wirft eine erste Frage auf: Wann genau wurde das geprüft, von wem, und warum taucht dieses Ergebnis in keiner der bislang vorliegenden Akten auf?

Das im Frühjahr als Lösung präsentierte Lüftungskonzept über nachzurüstende Oberlichter zum Flur wurde in derselben Sitzung für nicht praktikabel erklärt, laut Schulleitung „viel zu laut". Auf die Frage nach den CO2-Messprotokollen konnte der Bürgermeister keine Auskunft geben; die Schulleiterin musste aus dem Zuschauerraum einspringen und bestätigte, der kritische rote Messbereich werde durchgehend und sehr schnell erreicht. Als einzige aktuell verfolgte Maßnahme nannte die Verwaltung den testweisen Umbau eines einzelnen Klassenraums in den Sommerferien, mit offenem Ausgang. Nach sechs Jahren dokumentierter Kenntnis der Problematik ist das der aktuelle Stand: ein Testraum, ein offener Ausgang.

Sicherheitsglas ist keine Absturzsicherung

Drei Tage später, am 19. Juni 2026, kam die oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes in einer Stellungnahme zu einer Gefährdungsanzeige zur ANS zu einem bemerkenswert anderen Bild: Das Verwaltungshandeln der Stadt Geesthacht sei „fachaufsichtlich nicht zu beanstanden". Die Behörde verweist dabei auf Fachbetriebsbestätigungen aus den Jahren 1995 und 2010, wonach die Verglasung aus Sicherheitsglas bestehe. Sicherheitsglas schützt jedoch nachweislich nur vor Schnittverletzungen bei Glasbruch, nicht vor Durchsturz, der eigentlichen Frage der Absturzsicherung. Ein Nachweis für absturzsichernde Eigenschaften wird in der Stellungnahme nicht benannt. Warum stützt sich eine fachaufsichtliche Bewertung auf einen Nachweis, der die eigentlich relevante Sicherheitsfrage gar nicht beantwortet?

Ein Schreiben, das sich selbst widerspricht

Noch kurioser wird es bei der Lüftung. Dieselbe Stellungnahme benennt Stoßlüften in den Pausen als geregeltes Verfahren der Schule, an anderer Stelle desselben Schreibens räumt die Behörde aber ein, es fehle „an der Möglichkeit, die Fenster ganz zu öffnen, um einen schnellen Luftaustausch sicherzustellen." Stoßlüften setzt aber zwingend voraus, dass Fenster weit geöffnet werden können. Wie kann ein einziges behördliches Schreiben ein Verfahren als Lösung benennen und im nächsten Satz dessen bauliche Voraussetzung verneinen?

Brandschutz: Existieren die Nachweise, oder nicht?

Auch beim Brandschutz wachsen die Widersprüche. Ein amtlicher IZG-Bescheid der Stadt Geesthacht vom 11. Mai 2026 bestätigt, dass in der Baugenehmigungsakte keine textlichen Nachweise zu den Entrauchungsquerschnitten für Unterrichtsräume, Flure und die zentrale Pausenhalle existieren. Fünf Wochen später, am 19. Juni, beruft sich dieselbe Verwaltungsebene gegenüber der obersten Bauaufsicht auf einen Prüfbericht von 1996 als Beleg ordnungsgemäßer Bauausführung. Zwei amtliche Aussagen derselben Behörde, fünf Wochen auseinander, zur selben Frage: Existieren die Nachweise nun, oder existieren sie nicht?

Ein Muster, keine Einzelfälle

Was sich daraus ergibt, ist keine einzelne strittige Interpretation, sondern ein Muster: Bei nahezu jeder zentralen Sicherheitsfrage an dieser Schule weichen die Aussagen der Stadt Geesthacht innerhalb weniger Wochen voneinander ab, und sie weichen in dieselbe Richtung ab, hin zur jeweils entlastenden Lesart. Wer beantwortet diese Fragen verbindlich? Und wie lange bleibt ein Schulgebäude im Betrieb, dessen amtliche Aktenlage sich nicht selbst einig ist, ob die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind oder nicht?

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