Ich verfolge genau, was die politischen Parteien in Schleswig-Holstein planen und diskutieren. Politik findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie hat ganz konkrete Auswirkungen auf unser Leben hier in Geesthacht und auf die Art und Weise, wie wir miteinander kommunizieren.
Vor Kurzem hat der Landesvorstand der CDU Schleswig-Holstein ein bemerkenswert umfangreiches Strategiepapier vorgelegt. Es trägt den Titel: „Demokratie schützen – Desinformation sowie Hass und Hetze im Netz wirksam bekämpfen“.
Mein Eindruck ist zwiespältig bis besorgt. Die Absicht, unsere Demokratie vor Angriffen zu bewahren, ist absolut richtig und unterstützenswert. Doch die Wege und Instrumente, die dort vorgeschlagen werden, halte ich an vielen Stellen für rechtlich fragwürdig, technisch gefährlich und handwerklich nicht zu Ende gedacht. Ich kritisiere das in aller Deutlichkeit, weil es in meinen Augen ein halbgarer Entwurf ist, der unter der Überschrift der Sicherheit massive Eingriffe in unsere Bürgerrechte fordert.
1. Das Fundament der Unsicherheit: Was sind Hass und Hetze?
Das gesamte Papier baut auf einer Bedrohungsanalyse auf, die rhetorisch stark ist, aber juristisch auf tönernen Füßen steht. Die CDU schreibt bereits in der Einleitung, dass die digitale Kommunikation zunehmend zur „Verbreitung von Fake News, Deepfakes sowie Hass und Hetze missbraucht“ werde. Diese Phänomene werden als „keine bloßen Nebenprodukte digitaler Kommunikation, sondern systemische Risiken für den demokratischen Rechtsstaat“ definiert.
Das Kernproblem bei dieser Argumentation ist die Begrifflichkeit. Unser Strafgesetzbuch kennt klare Straftatbestände wie Beleidigung, Üble Nachrede oder Volksverhetzung. Wenn jemand diese Grenzen überschreitet, muss der Rechtsstaat mit aller Härte durchgreifen. Das Dokument operiert jedoch mit Begriffen wie „Hassrede“ oder „Fake News“, die juristisch extrem schwer zu greifen sind. Hass ist zunächst einmal ein Gefühl und keine Handlung. Fake News können bewusste Lügen sein, sie können aber auch einfach Irrtümer oder unbequeme politische Meinungen sein, die vom Mainstream abweichen.
„Der Schutz der Meinungsfreiheit endet dort, wo sie zur Waffe gegen andere wird.“
Das klingt moralisch einleuchtend, ist aber verfassungsrechtlich hochbrisant. Eine Waffe ist ein Gegenstand, der physisch verletzt. Eine Meinung ist ein Gedanke oder ein Wort. Wenn wir anfangen, Worte rhetorisch zu Waffen zu erklären, legitimieren wir damit fast zwangsläufig militärische Gegenmaßnahmen des Staates gegen die eigene Bevölkerung. Wer Sprache zur Waffe erklärt, bereitet den Boden für Zensur vor.
2. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als staatliche Eingreiftruppe
Ein besonders radikaler und neuer Ansatz findet sich in den Forderungen zur Rolle der Medien. Die CDU möchte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv in die Pflicht nehmen und ihm eine völlig neue Aufgabe zuweisen. In Abschnitt 11 heißt es ausdrücklich:
Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinen Beitrag bei der Bekämpfung von Fake News und Hatespeech leisten.
Das geht weit über den bisherigen Informations- und Bildungsauftrag hinaus. Die Forderung lautet, dass der Sender nicht nur aufklären, „sondern auch selbst Fake News aktiv entgegenwirken“ muss. Der Rundfunk soll also nicht mehr nur berichten, was passiert, sondern aktiv in das Geschehen eingreifen. Noch konkreter und bedenklicher wird es einen Satz später. Die CDU fordert, dass „anlassbezogen auf besonders gravierende Fake News entsprechende Gegendarstellungen zu veröffentlichen“ sind.
Hier wird ein wichtiges rechtliches Prinzip komplett verdreht. Eine Gegendarstellung ist im deutschen Presserecht normalerweise das Schutzschild des Bürgers gegen falsche Berichte in den Medien. Wenn eine Zeitung eine Unwahrheit über mich schreibt, habe ich das Recht auf eine Gegendarstellung. Nun soll der staatlich finanzierte Rundfunk dieses Instrument nutzen, um gegen Aussagen im öffentlichen Raum oder im Internet vorzugehen. Das verwandelt das Schutzschild in ein Schwert.
3. Gläserner Bürger: Die totale Überwachung der Kommunikation
Unter der emotionalen und natürlich berechtigten Überschrift des Kinderschutzes fordert das Dokument Überwachungsmaßnahmen, die jeden unbescholtenen Bürger betreffen. Die CDU argumentiert mit dem Satz: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“ Deshalb fordert sie:
Einführung einer verfassungs- und europarechtskonformen Speicherpflicht für IP-Adressen inkl. Portnummern für mindestens drei Monate.
Das ist faktisch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür. Jeder Klick, jede Verbindung und jede digitale Bewegung jedes einzelnen Bürgers soll protokolliert und gespeichert werden, nur für den Fall, dass man es später vielleicht einmal brauchen könnte.
Noch weitreichender sind die Forderungen nach neuen Befugnissen für die Sicherheitsbehörden in der digitalen Welt. Das Papier listet hierzu explizit ein ganzes Arsenal an Werkzeugen auf:
- Elektronische Gesichtserkennung
- Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Staatstrojaner)
- Online-Durchsuchung
- Automatisierte Datenanalyse mittels KI
Wir müssen uns sehr genau fragen, ob wir diesen Preis für vermeintliche Sicherheit zahlen wollen. Quellen-Telekommunikationsüberwachung bedeutet nichts anderes als den Einsatz von Staatstrojanern. Der Staat darf damit verschlüsselte Nachrichten auf Handys mitlesen, noch bevor sie verschlüsselt werden. Die elektronische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum beendet jede Form von Anonymität auf der Straße. Das sind Werkzeuge eines Überwachungsstaates.
4. Virtuelle Ermittler auf digitaler Streife
Die Überwachung soll nicht nur technisch durch Software, sondern auch personell erfolgen. In Abschnitt 13 fordert die CDU eine weitere Maßnahme, die aufhorchen lässt:
Der Einsatz sogenannter virtueller Ermittler muss ein weiterer Baustein werden: Sie sollen soziale Netzwerke durchstreifen, um frühzeitig radikalisierende Tendenzen zu erkennen.
Das bedeutet im Klartext, dass staatliche Beamte oder Agenten verdeckt in sozialen Netzwerken, in Foren und möglicherweise auch in Gruppen mitlesen sollen. Ihr Auftrag ist es nicht erst Straftaten zu verfolgen, sondern das Netz zu „durchstreifen“, um „Tendenzen“ zu erkennen. Das ist eine präventive Gesinnungsüberwachung. Der Staat hört mit, wenn Bürger diskutieren, um herauszufinden, wie die Stimmung ist. Das erzeugt ein Klima des Misstrauens.
5. KI-Überwachung und automatische Übersetzung
Da Kommunikation im Netz oft international und mehrsprachig stattfindet, will die CDU auch hier technisch aufrüsten. Im Text heißt es:
Für eine effektive Bekämpfung und Auswertung auch großer Datenmengen muss deshalb eine schnelle und zuverlässige KI-basierte Übersetzung von Kommunikationsdaten zum Einsatz kommen.
Der Staat soll also in großem Stil private Kommunikation mittels Künstlicher Intelligenz automatisch übersetzen und auswerten dürfen. Das impliziert eine massenhafte Analyse von Inhalten. Es geht hier nicht mehr um die Überwachung einzelner Verdächtiger, sondern um die Auswertung „großer Datenmengen“. Das ist Massenüberwachung in Reinform.
6. Das Ende der Anonymität: Klarnamenpflicht für alle
Die CDU sieht in der Anonymität im Netz eine wesentliche Ursache für die Verrohung der Sitten. Im Text heißt es dazu: „Die Anonymität im Netz senkt die Hemmschwelle für die Verbreitung von Fake News, Deepfakes sowie Hass und Hetze, da Täter unerkannt bleiben können.“
Als Lösung wird daher ganz offen die „Einführung einer Klarnamenpflicht auf sozialen Plattformen“ gefordert. Die Anbieter sollen gesetzlich verpflichtet werden, „die Identität ihrer Nutzer festzustellen“. Das klingt im ersten Moment nach einer sauberen Lösung gegen Pöbler. Es hat aber massive und gefährliche Nebenwirkungen für unsere Demokratie. Eine Identifizierungspflicht würde bedeuten, dass jeder Nutzer seinen Personalausweis bei Facebook, Instagram oder TikTok hinterlegen muss.
Das Ende der Anonymität bedeutet auch das Ende des Schutzes für Whistleblower, für Kritiker oder für Menschen in schwierigen sozialen Situationen. Wer Kritik an der Regierung übt oder Missstände beim Arbeitgeber anprangert, muss dies künftig mit seinem vollen Namen tun.
7. Social-Media-Verbot für Jugendliche und Alterskontrolle für alle
Ein radikaler Eingriff in die Erziehungsrechte der Eltern findet sich in den Forderungen zum Jugendschutz. Die CDU will Eltern die Entscheidungshoheit über die Mediennutzung ihrer Kinder faktisch entziehen. Sie schreibt:
Aus Sicht der CDU Schleswig-Holstein muss das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung offener sozialer Netzwerke, wie Instagram, TikTok und Facebook, auf 16 Jahre festgesetzt werden.
Das ist ein hartes Verbot. Jugendliche unter 16 Jahren sollen von der digitalen Teilhabe in diesen Netzwerken komplett ausgeschlossen werden. Um dies durchzusetzen, fordert die CDU eine „verpflichtende Altersverifikation“. Das hat technische Konsequenzen für uns alle, nicht nur für die Jugendlichen. Um sicherzustellen, dass ein Nutzer über 16 ist, muss die Plattform das Alter jedes Nutzers prüfen. Das bedeutet, dass sich jeder Bürger, egal ob 15 oder 50 Jahre alt, mit seinem Ausweis oder biometrischen Daten identifizieren muss, um Zugang zum Internet zu erhalten.
8. Paternalismus und Wirtschaft
Paternalismus und vorauseilender Gehorsam
Ein weiterer Punkt, der mich bei der Lektüre irritiert hat, ist das Menschenbild. Der Bürger wird oft als überfordert und schutzbedürftig dargestellt. Gipfel dieser staatlichen Regulierungswut ist die Forderung an Parteien und Unternehmen, sich bereits jetzt an Gesetze zu halten, die noch gar nicht gelten. Einen vorauseilenden Gehorsam zu fordern, wirkt auf mich mehr wie moralischer Druck als wie seriöse Politik.
Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit
Auch wirtschaftlich plant die CDU neue Regulierungen. Sie fordert die „Einführung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“. Dies ist faktisch eine Link-Steuer. Plattformen sollen dafür bezahlen, dass Inhalte auf ihnen geteilt werden. Das könnte dazu führen, dass Plattformen die Reichweite für journalistische Inhalte einschränken oder Innovationen erschwert werden.
Fazit: Ein Katalog des Misstrauens
Wenn man alle diese Punkte zusammennimmt, ergibt sich ein erschreckendes Bild. Virtuelle Ermittler, die durchs Netz streifen. Künstliche Intelligenz, die unsere Nachrichten übersetzt und auswertet. Elektronische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Ein Verbot von Social Media für alle unter 16 Jahren. Eine Klarnamenpflicht und Ausweiskontrolle für jeden Internetnutzer.
Dieser Leitantrag liest sich wie ein Misstrauensvotum gegen die eigene Bevölkerung. Die CDU Schleswig-Holstein scheint nicht an den mündigen Bürger zu glauben, der in der Lage ist, sich eine eigene Meinung zu bilden. Stattdessen setzt sie auf einen umsorgenden und strengen Staat, der uns erklärt, was wahr ist, und uns zur Sicherheit rund um die Uhr überwacht.
Wer Freiheit für Sicherheit opfert, wird am Ende beides verlieren. Wir brauchen keine neue Verbotskultur und keine digitalen Erziehungsmaßnahmen, sondern das Vertrauen in die Urteilskraft jedes Einzelnen. Das ist der einzige Weg, der einer freien Gesellschaft würdig ist.