Was passiert, wenn die "Vierte Gewalt" versagt? Wenn ein Redakteur nicht mehr beobachtet, sondern Partei ergreift? Die folgende Chronik dokumentiert das systematische Versagen von Dirk Schulz in Geesthacht – belegt durch Fakten, Zitate und laufende Verfahren.
1. Die Legitimierung von Gewalt: Der Redakteur als Schutzschild für Täter
Der moralische und journalistische Tiefpunkt der Berichterstattung von Dirk Schulz manifestiert sich in der Aufarbeitung eines Vorfalls am Rande der Ratsversammlung im Mai 2024. Die Schwere der Situation an diesem Abend wird durch Zeugenaussagen und das darauf folgende polizeiliche Einschreiten untermauert: Der CDU-Politiker Marco Woehr konfrontierte mich als den Administrator der Facebook-Gruppe "Geesthachter" im Vorraum des Ratssaals. Nach vorliegenden Aussagen fielen dabei Drohungen mit körperlicher Gewalt. Sätze wie „Komm raus. Wir klären das“ und die Androhung „Ich hau dir auf die Schnauze“ wurden von Anwesenden wahrgenommen und führten unmittelbar zum Einschreiten der Polizei. In jedem funktionierenden demokratischen Diskurs und unter Beachtung journalistischer Mindeststandards wäre dies das zentrale Thema der Berichterstattung gewesen: Ein aktiver Mandatsträger verliert die Beherrschung und droht einem Bürger im politischen Raum Schläge an.
Doch in der medialen Aufbereitung durch Dirk Schulz wurde dieses Ereignis einer systematischen Täter-Opfer-Umkehr unterzogen. Anstatt die Gewaltandrohung als isolierten und inakzeptablen Akt gegen die demokratische Debattenkultur zu brandmarken, lieferte Schulz die moralische Rechtfertigung für den Agitator im selben Atemzug mit. Er zitierte ausführlich die CDU-Fraktionsvorsitzende Christin Ischdonat. Diese erkannte zwar zunächst eine „emotionale Ausnahmesituation“, stellte jedoch richtigerweise fest: „Der verbale Angriff und die Androhung von körperlicher Gewalt durch Herrn Woehr als Fraktionsmitglied der CDU ist dennoch nicht tolerierbar.“ Trotz dieser klaren Positionierung framte Schulz die Situation im Gesamtkontext so, dass nicht der drohende Politiker die alleinige Verantwortung trug, sondern die Kritik des Bürgers in den sozialen Medien als ursächliche Aggression dargestellt wurde.
Diese Form der Berichterstattung erweckt den fatalen Eindruck eines journalistischen Victim-Blamings. Schulz signalisierte seiner Leserschaft durch die gewählte Struktur der Artikel, dass Gewaltandrohungen dann als verständlich oder gar legitim einzustufen seien, wenn das Ziel der Aggression eine Person ist, die zuvor unbequeme Fragen gestellt oder Missstände öffentlich gemacht hat. Er nutzte die Reichweite des Hamburger Abendblatts, um eine bedrohliche Situation zu kontextualisieren und stattdessen die legitime, wenn auch scharfe Meinungsäußerung des Betroffenen zum eigentlichen Skandal zu stilisieren. Damit verließ Schulz den Boden der neutralen Distanz und agierte faktisch als politischer Schutzschild für einen Mandatsträger, dessen Verhalten er durch den Kontext der „Vorgeschichte“ journalistisch relativierte.
Besonders fragwürdig ist dabei die Unterstellung einer „Kampagne“ gegen die Familie Woehr. Während Marco Woehr für sein Verhalten lediglich eine proformale Entschuldigung der Fraktion erhielt und als „reflektiert“ dargestellt wurde, wurde die Kritik an der Amtsführung und dem öffentlichen Auftreten seiner Frau Jessica Woehr als „existenzgefährdende Dynamik“ gebrandmarkt. Schulz übernahm ungeprüft das Narrativ, dass die Kritik an einer Politikerin, die sich privat sexualisierend im Internet darstellt und gleichzeitig in der Kindertagespflege arbeitet, eine unzulässige Anfeindung sei. Indem er die berechtigten Fragen nach Amtswürde und Kinderschutz als „Mobbing“ framte, entzog er der notwendigen öffentlichen Diskussion den Boden und schützte die politische Klasse vor der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Bürger.
Schulz' Weigerung, die Gewaltandrohung klar als Angriff auf die Integrität der Bürgervertretung zu benennen, zieht sich wie ein roter Faden durch seine Texte. Die Nutzung von Begriffen wie „Eklat“ oder „Aneinandergeraten“ verwischte die asymmetrische Situation zwischen einem drohenden Politiker und einem bedrohten Bürger zu einer gleichrangigen Auseinandersetzung. Diese sprachliche Weichzeichnung dient scheinbar dem Zweck, die Schwere des Fehlverhaltens von Marco Woehr zu mindern und die Aufmerksamkeit zurück auf die vermeintlichen Provokationen des Bürgers zu lenken. Damit hat Dirk Schulz seine Rolle als neutraler Beobachter aufgegeben und sich dem Vorwurf ausgesetzt, Instrument einer gezielten politischen Reinigungsaktion zu sein.
2. Die Methode „Phantom-Zeugen“: Recherche fernab journalistischer Standards
Ein Kernsatz des Pressekodex verlangt die unbedingte Sorgfalt und die Einholung von Stellungnahmen der Gegenseite vor der Veröffentlichung schwerwiegender Vorwürfe. In der Artikelserie von Dirk Schulz, insbesondere im Beitrag über den „Rauswurf aus der Facebook-Gruppe“, wurde dieser journalistische Grundstandard systematisch missachtet. Schulz konstruierte eine Anklageschrift, die fast ausschließlich auf Aussagen anonymer Quellen und Pseudonymen basierte. Er führte eine person namens „Lilly Christens“ als Kronzeugin an, die behauptete, in der Gruppe werde „Hetze“ betrieben und Inhalte würden aus dem Kontext gerissen. Was jedoch im Artikel keinen Raum fand, war der Umstand, dass Lilly Christensen die Gruppe verlassen musste, weil sie massive Verletzungen des Persönlichkeitsrechts beging, indem sie innerhalb der Gruppe private Nachrichten veröffentlichte.
Das fundamentale journalistische Versagen liegt hierbei nicht im Schutz der Quellen, sondern in der bewussten Verweigerung des rechtlichen Gehörs. Schulz sammelte diese einseitigen Anschuldigungen Dritter ein und gab ihnen eine enorme mediale Bühne, ohne mich vor der Veröffentlichung mit den konkreten Vorwürfen und Zitaten dieser Personen zu konfrontieren. Wer Anschuldigungen wie „üble Nachrede“ oder „AfD-Sprech“ abdruckt, ohne dem Beschuldigten das direkte Zitat zur Stellungnahme vorzulegen, fungiert nicht als Redakteur, sondern als Verstärker für rufschädigende Aussagen. Er entzog mir die Möglichkeit, die Hintergründe dieser Sperrungen, die oft auf klaren Regelverstößen innerhalb der Gruppe basierten, darzulegen.
Weiterhin zitierte Schulz einen anonymen Geesthachter, der behauptete, er könne für sich und seine Familie das Risiko nicht eingehen, in eine „bedrohliche Situation“ zu geraten. Durch diese dramaturgische Zuspitzung ohne Faktenbasis wurde der Eindruck erweckt, von meiner Person oder der Gruppenführung ginge eine physische Gefahr aus. Schulz nutzte diese anonymen Stimmen, um ein Klima der Angst zu suggerieren, das durch keine belegbaren Fakten gestützt war. Er nahm die Rolle eines Richters ein, der nur die Belastungszeugen hört und die Verteidigung gar nicht erst zu Wort kommen lässt. Dieses Vorgehen wirkt nicht zufällig, sondern wie Teil einer Strategie, die darauf abzielt, Kritiker der lokalen Politik durch einseitige Berichterstattung moralisch zu diskreditieren.
Besonders perfide ist, dass Schulz diese anonymen Angriffe mit dem Label der „Aufklärung“ versah. Er stellte sich als Verteidiger der Meinungsfreiheit dar, während er gleichzeitig die Freiheit des Administrators angriff, seine private Gruppe nach klaren Regeln zu moderieren. Er ignorierte dabei völlig, dass die von ihm zitierten „Opfer“ oft diejenigen waren, die zuvor durch Beleidigungen oder Hetze in der Gruppe aufgefallen waren. Indem Schulz diesen Personen eine Plattform bot und ihre Identität verschleierte, schützte er nicht Schwache, sondern instrumentalisierte Unzufriedene, um eine gezielte Kampagne gegen die größte digitale Community der Stadt zu führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Methode Schulz im Bereich der Quellenarbeit stellt eine bewusste Umgehung der Wahrheitspflicht dar. Er nutzt die Anonymität Dritter als Schutzschild für seine eigenen narrativen Ziele. Wer Inhalte weglässt, die nicht in das vorgefertigte Bild des „bösen Administrators“ passen, und stattdessen ungeprüfte Anschuldigungen als Fakten verkauft, betreibt keinen Journalismus, sondern Agitation. Dieses Muster der einseitigen Quellenauswahl zieht sich durch die gesamte Berichterstattung und bildet das Rückgrat des „Systems Schulz“, das nun berechtigterweise Gegenstand von Prüfungen durch den Presserat ist.
3. Das juristische Eigentor: Wenn die Moral die Fakten ersetzen muss
Besonders entlarvend für die Arbeitsweise von Dirk Schulz war sein Versuch, die Moderationspraxis der Facebook-Gruppe „Geesthachter“ im Juni 2024 juristisch zu diskreditieren. In dem Artikel „Rauswurf aus Facebook-Gruppe: Wenn andere Meinungen unerwünscht sind“ bemühte Schulz eine Fachanwältin für Medienrecht, offensichtlich in der Erwartung, die Sperrung von Nutzern als rechtswidrigen Akt gegen die Meinungsfreiheit brandmarken zu können. Doch dieses Vorhaben entwickelte sich zu einem journalistischen Fiasko, da die juristischen Fakten das von Schulz konstruierte Narrativ des „willkürlichen Administrators“ direkt widerlegten.
Die von Schulz befragte Expertin musste im Artikel unumwunden einräumen, dass ein Anspruch auf Mitgliedschaft in einer privaten Facebook-Gruppe rechtlich nicht existiert. Sie stellte klar, dass ein Administrator, anders als von der Stadt betriebene Kanäle, nicht zur Neutralität verpflichtet ist und Inhalte nach eigenem Ermessen verwalten darf. Sogar die bewusste Vermischung von Annahmen mit persönlichen Weltanschauungen durch den Admin wurde als rechtlich zulässiger Teil des Ermessensspielraums bewertet. Damit brach die Kernbehauptung, es handle sich um einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte, rechtlich in sich zusammen.
Anstatt jedoch diese juristische Entlastung anzuerkennen, griff Schulz zu einem Mittel der Meinungsmache: Wenn das Recht nicht auf seiner Seite steht, wird die Moral zur Waffe umfunktioniert. Obwohl seine eigene Expertin feststellte, dass der Eingriff in die Meinungsfreiheit „objektiv nicht zu schwer wiegt“, da ausgeschlossene Mitglieder jederzeit eigene Gruppen gründen könnten, beharrte Schulz auf einer moralischen Verurteilung. Er ließ die Anwältin einen „höchst fraglichen Stil im gesellschaftlichen Umgang“ attestieren und konstruierte so einen moralischen Skandal, wo rechtlich keiner existierte.
Diese Taktik ist symptomatisch für das „System Schulz“. Er ignorierte in seiner Darstellung völlig, dass die Moderation der Gruppe auf klaren Regeln basierte, die beispielsweise politische Agitation oder persönliche Beleidigungen untersagten. Schulz stellte die Durchsetzung dieser Regeln als „Zensur“ dar, während er gleichzeitig die aggressiven Beiträge der von ihm protegierten „Opfer“ verschwieg. Er instrumentalisierte das Rechtsgut der Meinungsfreiheit, um den Administrator einer privaten Community unter Druck zu setzen, wohlwissend, dass seine juristische Argumentation nicht tragfähig war.
Besonders bezeichnend ist die Art und Weise, wie Schulz die Reaktion von Bürgermeister Olaf Schulze einbaute. Während der Bürgermeister in seiner Neujahrsansprache allgemein zu einer besseren Diskussionskultur im Netz aufrief, ohne die Gruppe „Geesthachter“ explizit zu nennen, bezog Schulz diese Aussagen sofort auf mich, um eine staatliche Missbilligung zu suggerieren. Diese Vorgehensweise dient einzig dem Ziel, eine künstliche Frontstellung zwischen der Stadtverwaltung und der größten digitalen Bürgerplattform Geesthachts zu erzeugen. Das juristische Eigentor wurde so durch moralisches Framing und die selektive Einbindung von Drittmeinungen kaschiert, um das Bild eines „despotischen Admins“ aufrechtzuerhalten.
4. Kriminalisierung von Bürgerrechten: Transparenz als „Kampagne“
Ein weiterer Pfeiler der Berichterstattung durch Dirk Schulz war die konsequente Umdeutung demokratischer Kontrollmechanismen. In mehreren Artikeln stellte Schulz meine Nutzung gesetzlich verbriefter Bürgerrechte als bösartige „Kampagne“ gegen die CDU-Politikerin Jessica Woehr dar. Er verschleierte dabei geschickt, dass die von mir eingeleiteten Schritte, wie die Beschwerde nach § 16 der Gemeindeordnung oder Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz, legitime Werkzeuge jedes Bürgers sind, um die Integrität der Kommunalpolitik zu wahren.
Schulz framte die Prüfung von Interessenkonflikten und möglicher Vorteilsnahme durch eine Mandatsträgerin als Akt der Belästigung. Er verweigerte jede inhaltliche Auseinandersetzung mit den Sachfragen: Darf eine Mandatsträgerin, die in der Integrationspädagogik und Kindertagespflege tätig ist, sich zeitgleich sexualisierend im Internet präsentieren? Anstatt diese für das öffentliche Amt relevante Debatte zu führen, reduzierte Schulz die Kritik auf die persönliche Identität der Politikerin und markierte jede Form der Nachfrage als ideologisch motivierten Angriff. Wenn ein Bürger Transparenz fordert, wird er bei Schulz zum Querulanten; wenn er den Kinderschutz (§ 1666 BGB) thematisiert, zum „Ideologen“. Damit verkehrt Schulz die Kontrollfunktion der Presse ins Gegenteil: Er schützt die Politik vor dem Bürger, anstatt den Bürger über das Handeln der Politik aufzuklären.
5. Das systematische Weglassen: Ein Muster der Manipulation
In den vergangenen Jahren hat sich ein deutliches Bild gezeichnet: Zahlreiche Bürger, Geschäftsleute und Akteure aus der lokalen Politik sind an mich herangetreten und äußerten tiefes Unverständnis über die Arbeitsweise von Dirk Schulz. Der Kernvorwurf wiegt schwer: Schulz wird vorgeworfen, Aussagen gezielt zu verdrehen oder durch das Weglassen von Kontext eine völlig neue, oft sinnentstellte Bedeutung zu generieren. Dieses „selektive Zitieren“ scheint kein Zufall zu sein, sondern ein Instrument, um Berichte in eine gewünschte narrative Richtung zu lenken.
Ein prägnantes Beispiel für dieses Muster ist die Berichterstattung über die Facebook-Gruppe „Geesthachter“. Während Schulz detailliert über die Beschwerden ausgeschlossener Mitglieder berichtete, ließ er die sachlichen Begründungen für diese Ausschlüsse, wie etwa Verstöße gegen die Gruppenregeln durch Beleidigungen oder Hetze, fast vollständig weg. Indem er nur die Reaktion (den Ausschluss) thematisierte, aber die Aktion (den Regelverstoß) verschwieg, konstruierte er ein Bild von Willkür, das der Realität nicht standhielt. Diese Form der Auslassung ist eine aktive Täuschung des Lesers, der so um die Möglichkeit einer objektiven Urteilsbildung gebracht wird.
6. Der Rückfall im Jahr 2025: Indirekte Recherche als Methode
Dass es sich bei Schulz nicht um einmalige Fehler, sondern um ein gefestigtes System zu handeln scheint, belegen die Vorfälle aus dem Mai 2025. Trotz der massiven Kritik im Vorjahr und der expliziten Aufforderung, bei Recherchen den direkten Weg zu wählen, fiel Schulz in alte Muster zurück. Erneut wurde mir von verschiedenen Seiten zugetragen, dass er versuchte, Informationen über meine Person, dieses Mal im Kontext einer möglichen Bürgermeisterkandidatur, über Dritte einzuholen.
In meiner E-Mail an die Redaktionsleitung protokollierte ich diesen Missstand unmissverständlich:
- Indirekte Recherche: Schulz versuchte erneut, Informationen über den Umweg Dritter einzuholen, anstatt mich direkt zu kontaktieren.
- Transparenzmangel: Dieses Vorgehen wurde als unprofessionell und intransparent gerügt, da es darauf abzielt, Narrative im Verborgenen zu stricken, bevor der Betroffene überhaupt die Chance zur Stellungnahme hat.
- Wiederholungsgefahr: Da meine Kontaktdaten der Redaktion bekannt sind, ist die Wahl dieses „Hintertür-Weges“ als bewusste Entscheidung gegen journalistische Ethik zu werten.
7. Der Fall ZOB: Faktenverzerrung als narrative Einfärbung
Ein weiteres eklatantes Beispiel für die verzerrende Darstellung lieferte Schulz am 15. Mai 2025 mit seinem Artikel über das Rauchverbot am ZOB. Die Schlagzeile „Stadt will das Rauchen am ZOB einschränken“ suggerierte einen politischen Konsens oder eine initiative der Verwaltung, die faktisch nicht existierte.
Die Realität, wie sie sich in den Ausschusssitzungen darstellte, war eine andere:
- Antrag: Es handelte sich lediglich um den Vorstoß eines einzelnen Grünen-Politikers.
- Ablehnung: Der Antrag fand im zuständigen Ausschuss keine Mehrheit und wurde abgelehnt.
- Verzerrung: Schulz machte aus einer krachenden politischen Niederlage eines Einzelnen einen „Willen der Stadt“.
- Ziel: Dieses Framing war geeignet, die öffentliche Wahrnehmung gezielt zu beeinflussen und den Eindruck einer politischen Dynamik zu erzeugen, die es demokratisch legitimiert nie gegeben hatte.
Dieses Vorgehen belegt, dass Schulz seine Rolle hier offensichtlich nicht darin sah, politische Prozesse neutral abzubilden, sondern bestimmte Agenden durch suggestive Formulierungen medial zu unterstützen.
8. Die Entlarvung der Doppelrolle: Fall Edmundsthal-Siemerswalde
Der schwerwiegendste Verstoß gegen die journalistische Unabhängigkeit und die Pflicht zur Trennung von Tätigkeiten ereignete sich im Oktober 2025. Am 8. Oktober veröffentlichte Dirk Schulz im Hamburger Abendblatt einen Artikel unter dem Titel „Edmundsthal-Siemerswalde - ein Stück Hamburg in Geesthacht“. In diesem Beitrag wurde das historische Gelände porträtiert und ein „historischer Rundgang“ für den 11. Oktober angekündigt.
Die manipulative Komponente dieser Veröffentlichung lag in der mangelnden Transparenz bezüglich der Urheberschaft der Veranstaltung:
- Die Doppelrolle: Wie das offizielle Stadtmagazin „Tipps & Termine“ bestätigte, wurde dieser Rundgang von Dirk Schulz selbst geleitet.
- Fehlende Transparenz: Im redaktionellen Artikel des Abendblatts wurde mit keinem Wort erwähnt, dass der Autor des Textes identisch mit dem Leiter der beworbenen Veranstaltung ist.
- Interessenkonflikt: Damit nutzte Schulz seine Position als Redakteur, um eine von ihm selbst geführte, externe Veranstaltung medial zu begleiten. Dies stellt einen direkten Verstoß gegen Ziffer 6 des Pressekodex dar, der die strikte Trennung von journalistischer Tätigkeit und privaten oder geschäftlichen Interessen verlangt.
In einer direkten Nachfrage am Morgen der Veröffentlichung wurde die Redaktionsleitung mit dieser Doppelrolle konfrontiert. Die Antwort des leitenden Redakteurs Alexander Sulanke war bezeichnend für die interne Kultur der Duldung: Man sehe „keinen Interessenkonflikt“, da es sich um ein „unkritisches Thema“ handle. Diese Argumentation ist jedoch hinfällig, da der Pressekodex keine Ausnahmen für vermeintlich harmlose Themen vorsieht; die Vermischung von redaktionellem Inhalt und Eigeninteresse (Ziffer 7) ist grundsätzlich unzulässig.
9. Die Quittung: Der Presserat übernimmt
Was über einen Zeitraum von zwei Jahren als systematisches Fehlverhalten dokumentiert wurde, hat nun die Ebene der internen Beschwerden verlassen und ist zum Gegenstand offizieller Prüfverfahren geworden.
- Offizielle Beschwerde: Am 10. Oktober 2025 bestätigte der Deutsche Presserat den Eingang einer formalen Beschwerde gegen Dirk Schulz.
- Gegenstand der Prüfung: Der Presserat prüft insbesondere die Verstöße gegen die journalistische Unabhängigkeit (Ziffer 6) und die fehlende Trennung von Werbung und Redaktion (Ziffer 7) im Kontext des Falles Edmundsthal.
- Muster der Manipulation: In der Beschwerdebegründung wurde explizit darauf hingewiesen, dass diese Vorfälle kein Versehen darstellen, sondern sich in ein Muster verzerrender Darstellungen und fehlender Anhörung der Gegenseite einreihen.
Darüber hinaus wurde mir aus verschiedenen Kreisen der Geesthachter Stadtgesellschaft zugetragen, dass derzeit weitere Verfahren gegen Herrn Schulz beim Presserat anhängig sind. Diese Informationen untermauern den Eindruck, dass das „System Schulz“, geprägt von der Verdrehung von Aussagen und dem Weglassen wesentlicher Fakten, nun an seine Grenzen stößt.
10. Der Fall Café Cosita: Ein Versuch der Einflussnahme?
Ein weiterer Abgrund im „System Schulz“ offenbarte sich am 3. Dezember 2025 im Zusammenhang mit den Drohschreiben der Wirtschaftlichen Vereinigung Geesthacht (WVG) gegenüber lokalen Unternehmern. Der Vorfall rund um das Café Cosita wirft Fragen nach der journalistischen Ethik auf und deutet auf den Versuch hin, die Aufdeckung von Missständen zu unterbinden.
Kern des Vorfalls sind Anrufe von Dirk Schulz bei der betroffenen Café-Inhaberin. Anstatt über die Nachrichten der WVG neutral zu berichten, soll Schulz versucht haben, die Unternehmerin davon abzubringen, mit der journalistischen Konkurrenz oder kritischen Stimmen zusammenzuarbeiten. Laut Gedächtnisprotokollen der Betroffenen fiel dabei ein beispielloser Satz:
„Das nächste Mal melden Sie sich lieber bei mir, ich koche das nicht so hoch wie Erdal Torun und Timo Jann.“
Sollte diese Aussage so gefallen sein, wie von der Unternehmerin empfunden, offenbart sie ein fatales Verständnis von Journalismus: Nicht die Aufklärung, sondern die bewusste Verharmlosung („nicht hochkochen“) relevanter Missstände stünde im Vordergrund. Dies ließe sich kaum anders als Eingeständnis eines „Gefälligkeitsjournalismus“ interpretieren, der die Interessen einer mächtigen Vereinigung wie der WVG über das Informationsinteresse der Bürger stellt.
Die Tragweite dieses Verhaltens wäre erschütternd: Es würde bedeuten, dass nicht nur „unfreundliche“ Briefe verharmlost, sondern auch der Verdacht einer unzulässigen Druckausübung ignoriert wurde. Wer ankündigt, Vorgänge im Gegensatz zur Konkurrenz kleinreden zu wollen, betreibt keine Berichterstattung, sondern PR. Er diskreditiert damit die Arbeit von Kollegen wie Timo Jann (LN), um sich selbst als „bequemes Sprachrohr“ anzudienen.
Besonders perfide wirkt die Rhetorik, mit der der Unternehmerin unterschwellig eine Mitschuld an den ausbleibenden Sonntagsöffnungen zugeschoben wurde. Es wurde suggeriert, dass erst das Öffentlichmachen der Drohbriefe zu den Schließungen geführt habe, obwohl die organisatorischen Mängel eindeutig woanders lagen. Dieses Muster der Verantwortungs-Umkehr, das wir bereits aus dem Fall Woehr kennen, erreichte hier eine neue Qualität: Ein Journalist macht sich scheinbar zum Handlanger, um Fakten so lange zu verwässern, bis die Verantwortlichen aus der Schusslinie geraten.
Das „System Schulz“ bedeutet hier: Die Umkehr von Verantwortung durch gezieltes Framing. Anstatt die WVG für ihre Drohgebärden kritisch zu hinterfragen, wurde der Fokus auf die Personen gelenkt, die den Missstand aufdeckten. Dass ein Redakteur seine Position nutzen könnte, um Betroffene telefonisch zu beeinflussen, stellt einen neuen Tiefpunkt der Geesthachter Medienlandschaft dar.
Der Gegenwind der Wahrheit - Geesthacht schaut hin
Das „System Schulz“ ist seit Jahren demaskiert. Es zeigt sich das Bild eines Redakteurs, dessen Arbeit immer wieder Fragen nach Neutralität und Unabhängigkeit aufwirft. Die lückenlose Dokumentation belegt, dass hier oft nicht informiert, sondern im Sinne eines persönlichen Narrativs selektiert wird.
Doch die Zeiten der einseitigen Deutungshoheit sind vorbei. Wer glaubt, er könne ohne Rücksicht auf journalistische Ethik Tatsachen verdrehen, hat die Rechnung ohne die Bürger dieser Stadt gemacht. Wer so agiert wie Schulz, wer Aussagen im Mund herumdreht und die Gegenseite systematisch ignoriert, braucht sich nicht zu wundern, wenn ihm nun ein eisiger Gegenwind aus der Mitte der Stadt entgegenweht.
Die Verfahren vor dem Presserat sind erst der Anfang!