Wenn heutzutage ein Polizeieinsatz eskaliert und eine der beteiligten Personen eine dunkle Hautfarbe oder einen Migrationshintergrund hat, dauert es meist nur wenige Stunden, bis das schwerste aller gesellschaftlichen Geschütze in Stellung gebracht wird: der Rassismusvorwurf. Der Fall des 38-jährigen Pierre T. auf dem Geesthachter Herbstmarkt im Oktober 2023 ist dafür ein Lehrstück im zeitlichen Ablauf. Es ist ein Fall, der aufzeigt, wie der berechtigte Kampf gegen echte Diskriminierung entwertet wird, wenn man Rassismus als bequeme Ausrede für das eigene Fehlverhalten missbraucht.
Die nackten Fakten abseits der Emotionen
Betrachten wir die nackten Fakten abseits der emotionalen Zeugenaussagen der Familie, die vor Gericht von „täglichem Rassismus“ spricht: Die Polizei rückt wegen Randalierern an. Pierre T. ist mit 1,4 Promille erheblich betrunken. Er ignoriert Platzverweise, stört polizeiliche Maßnahmen und weigert sich beharrlich, den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten. Als er in Gewahrsam genommen werden soll, leistet er massiven Widerstand, tritt nach den Polizisten und blockiert die Autotür.
Das sind keine Schutzbehauptungen eines „falschen polizeilichen Korpsgeistes“. Das sind juristische Tatsachen. Pierre T. wurde für genau dieses Verhalten auf dem Jahrmarkt – Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – bereits rechtskräftig verurteilt. Er war in jener Nacht kein unschuldiges Opfer, das wegen seiner Hautfarbe drangsaliert wurde. Er war ein aggressiver, betrunkener Störer.
Das Narrativ der Nebenklage
Dennoch wird auf Klägerseite versucht, das Narrativ in eine völlig andere Richtung zu lenken. Während die Nebenklage das Bild eines brutalen und grundlosen Übergriffs zeichnet, formt insbesondere das familiäre Umfeld daraus die emotionale Erzählung vom weißen Polizisten, der den schwarzen Mann im Streifenwagen verprügelt. Die Schwester des Geschädigten erklärt die Situation vor Gericht damit, dass dies für Außenstehende schwer nachzuvollziehen sei, wenn man „nicht schwarz und nicht täglich mit Rassismus konfrontiert“ sei.
Das ist der Kern des Problems. Hier wird eine Art emotionale Immunität eingefordert. Die Logik dahinter ist fatal: Weil Pierre T. schwarz ist, muss der harte Einsatz der Polizei rassistisch motiviert gewesen sein? Dass dieser Einsatz überhaupt erst nötig wurde, weil sich ein erwachsener Mann betrunken und gewalttätig einer rechtmäßigen Maßnahme widersetzte, soll plötzlich hinter der Hautfarbe verblassen?
Aktivismus statt Journalismus
Hier muss auch die Rolle der Lokalmedien kritisch hinterfragt werden. Die primäre Aufgabe von Journalisten ist es, faktisch korrekt und abwägend zu berichten. Ob es jedoch journalistisch sauber ist, die offensichtlich hochemotionale Aussage einer Schwester aus dem Gerichtssaal isoliert aufzugreifen, um die rhetorische Frage nach Rassismus direkt in die Titelzeile eines Artikels zu hämmern, darf stark bezweifelt werden.
Eine solche Überschrift stigmatisiert den angeklagten Beamten massiv und greift der richterlichen Klärung auf unzulässige Weise vor. Für Medien wie die Lauenburger Landeszeitung scheint ein solch aufgeladener Konflikt jedoch ein gefundenes Fressen zu sein, hat die Vergangenheit doch leider allzu oft gezeigt, dass dort der moralische Aktivismus manchmal über dem sauberen, distanzierten Journalismus steht.
Lücken in der Beweiskette
Wie dünn das Eis ist, zeigt ein genauer Blick auf die Beweiskette der Nebenklage. Ein Rechtsstaat verlangt eine lückenlose Kausalität. Doch hier klaffen Lücken: Zwar wurden die Wunden am Tag danach von einem Freund fotografiert, ärztlich dokumentiert wurden die schweren Verletzungen des Opfers jedoch erst „einige Tage später“.
Aber was genau passierte in den nächtlichen Stunden nach der Entlassung aus dem polizeilichen Gewahrsam? Ohne dem Geschädigten etwas unterstellen zu wollen: Bei einem erheblichen Alkoholpegel von 1,4 Promille sind Stürze oder andere unglückliche Zwischenfälle, die zu Gesichtsverletzungen führen, zumindest nicht kategorisch auszuschließen. Und warum erstattete Pierre T. passenderweise erst fünf Monate später Anzeige gegen die Beamten, und zwar just, nachdem er seinen eigenen Strafbefehl erhalten hatte?
Die Inflation des Vorwurfs
Wer bei solchen juristischen und faktischen Vakuum, bei jeder Widerstandshandlung und bei jedem rechtmäßigen Eingreifen des Staates sofort „Nazi“ oder „Rassismus“ ruft, tut der Gesellschaft keinen Gefallen. Im Gegenteil: Er verharmlost echten, strukturellen Rassismus und tatsächliche rechte Gewalt, indem er den Vorwurf inflationär als Schutzshield nutzt, um eigenes Fehlverhalten zu kaschieren.
Gewaltmonopol bedeutet Verantwortung
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Gewaltmonopol bedeutet Verantwortung. Dass Pierre T. erhebliche Verletzungen hatte, steht außer Frage. Ein Rechtsstaat muss solche Vorfälle mit aller Härte und Präzision untersuchen. Wenn Vorwürfe dieser Schwere im Raum stehen, ist es die Pflicht der Justiz, jedes Detail, von der Festnahme bis zur Entlassung und danach, lückenlos aufzuklären. Doch genau diese Aufklärung muss auf beweisbaren Fakten basieren, nicht auf emotionalen Narrativen.
Aber wir müssen aufhören, Konflikte reflexartig durch die Brille der Identitätspolitik zu betrachten. Ein Mensch, der betrunken randaliert und Polizisten angreift, wird nicht deshalb überwältigt, weil er schwarz ist. Er wird überwältigt, weil er randaliert und angreift.