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Reportage

Lauenburgische Landeszeitung, Dirk Schulz und eine Presserat-Beschwerde mit sichtbarer Wirkung

Als Redakteur Dirk Schulz im Oktober 2025 in der Lauenburgischen Landeszeitung über eine Veranstaltung berichtete, die er selbst leitete, sah sein Vorgesetzter keinen Handlungsbedarf. Ich schaltete den Presserat ein.

5 Min. Lesezeit
Lauenburgische Landeszeitung, Dirk Schulz und eine Presserat-Beschwerde mit sichtbarer Wirkung

Als Redakteur Dirk Schulz im Oktober 2025 in der Lauenburgischen Landeszeitung über eine Veranstaltung berichtete, die er selbst leitete, sah sein Vorgesetzter keinen Handlungsbedarf. Eine Presserat-Beschwerde läuft.

Am 8. Oktober 2025 erschien im Hamburger Abendblatt ein Artikel vom Journalisten Dirk Schulz über die ehemalige Lungenheilanstalt Edmundsthal-Siemerswalde in Geesthacht. Darin wurde ein historischer Rundgang angekündigt, geleitet von Schulz selbst, der ehrenamtlich für den Heimatbund und Geschichtsverein Geesthacht tätig ist. Diese Doppelrolle wurde im Artikel nicht erwähnt.

Was Abonnenten wissen sollten

Aus meiner Sicht ist das keine abstrakte Frage der Presseethik. Gerade ältere Leserinnen und Leser, die seit Jahrzehnten ein Abonnement der Lauenburgischen Landeszeitung halten, haben ein Recht darauf zu wissen, wofür sie bezahlen. Ob ein Artikel Journalismus ist oder ein Redakteur in eigener Sache wirbt, muss klar erkennbar sein. Das ist keine Forderung, sondern eine Grundbedingung des Vertrauensverhältnisses zwischen Zeitung und Leserschaft.

Beschwerde beim Presserat

Auf meine Nachfrage antwortete der leitende Redakteur Alexander Sulanke schriftlich: Die Doppelfunktion sei der Redaktion bekannt, einen Interessenkonflikt sehe er nicht, da es sich um ein "völlig unkritisches Thema" handle. Mit anderen Worten: Der Pressekodex gelte, außer wenn die Redaktion das Thema für harmlos hält. In meiner Antwort an ihn hatte ich geschrieben:

"Was nach innen als journalistische Nähe und Themenkompetenz erscheint, kann nach außen als Verlust redaktioneller Distanz wahrgenommen werden."

Diese Argumentation ist mit Ziffer 6 des Pressekodex aus meiner Sicht nicht vereinbar. Die Norm kennt keine thematische Ausnahme. Sobald ein Autor über eine Veranstaltung berichtet, die er selbst leitet, besteht ein struktureller Interessenkonflikt, unabhängig vom Inhalt. Ich reichte Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Das Verfahren wurde nicht verworfen, sondern an den Beschwerdeausschuss weitergeleitet.

Der Widerspruch zwischen Sulankes schriftlicher Position und seinem eigenen Artikel im Juni 2026 spricht für sich. Das Presserat-Verfahren läuft. Das Ergebnis wird an dieser Stelle veröffentlicht.

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