Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 die Beschwerde gegen Hamburger Abendblatt Online als begründet eingestuft und einen Hinweis wegen Verstoßes gegen Ziffer 6 des Pressekodex erteilt. Redakteur Dirk Schulz hatte im Oktober 2025 in der Lauenburgischen Landeszeitung über eine Veranstaltung berichtet, die er selbst leitete, ohne dies seiner Leserschaft zu sagen. Der leitende Redakteur Alexander Sulanke hatte das monatelang schriftlich verteidigt. Eine unabhängige Institution hat nun entschieden.
Der Artikel und die verschwiegene Doppelrolle
Am 8. Oktober 2025 erschien im Hamburger Abendblatt, Ressort Schleswig-Holstein / Kreis Lauenburg, ein Artikel von Dirk Schulz über die ehemalige Lungenheilanstalt Edmundsthal-Siemerswalde in Geesthacht. Der Artikel war als Ausflugstipp aufgemacht und kündigte einen historischen Rundgang über das denkmalgeschützte Gelände an.
Was die Leserschaft nicht erfuhr: Der Rundgang wurde von Schulz selbst geleitet. Derselbe Mann, der den Artikel schrieb, war gleichzeitig der Veranstaltungsleiter des darin beworbenen Ereignisses. Er ist ehrenamtlich für den Heimatbund und Geschichtsverein Geesthacht tätig. Diese Doppelrolle war im Artikel mit keinem Wort erwähnt. Zahlende Abonnentinnen und Abonnenten lasen einen redaktionellen Beitrag, ohne zu wissen, dass der Autor über seine eigene Veranstaltung berichtete.
Was Abonnenten wissen sollten
Wer monatlich für ein Zeitungsabonnement zahlt, kauft kein Werbeblatt. Er kauft das Versprechen, dass die Berichterstattung unabhängig ist, dass der Autor keine persönlichen Interessen verfolgt und dass zwischen Redaktion und Veranstaltung eine klare Trennlinie existiert. Dieses Versprechen wurde hier gebrochen.
Gerade ältere Leserinnen und Leser, die der Lauenburgischen Landeszeitung seit Jahrzehnten die Treue halten, verdienen mehr als Artikel, in denen Redakteure unbemerkt in eigener Sache schreiben. Sie verdienen Journalismus. Nicht die Vereinsarbeit eines Redakteurs im redaktionellen Gewand.
Die Entscheidung des Presserats
Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats hat die Beschwerde mit Beschluss vom 18. Juni 2026 als begründet eingestuft und einen Hinweis erteilt (Az. 1019/25/2-BA). Der stellvertretende Vorsitzende Ulrich Eymann stellte in der Entscheidung fest:
Ulrich Eymann - Stv. Vorsitzender des Beschwerdeausschusses"Dem Autor ist bezüglich einer Veranstaltung die er selbst durchführt gemäß Rlchtlinie 6.1 des Pressekodex grundsätzlich ein großer Interessenkonflikt unterstellbar Ein solcher hätte der Leserschaft gegenüber zwingend offengelegt werden müssen"
Die Redaktion hatte im Verfahren behauptet, es bestehe keine persönliche Verbindung zwischen Redaktion und Veranstaltung. Der Ausschuss folgte dieser Darstellung nicht. Dasselbe Argument, mit dem Sulanke mir gegenüber monatelang den Interessenkonflikt bestritt, hat vor einer unabhängigen Instanz nicht standgehalten.
Glaubwürdigkeit als Kapital
Journalismus lebt vom Vertrauen. Dieses Vertrauen ist nicht selbstverständlich, es wird täglich neu verdient oder verspielt. Wer als Redakteur über eine Veranstaltung berichtet, die er selbst leitet, ohne dies offenzulegen, verspielt dieses Vertrauen. Wer als leitender Redakteur dieses Verhalten öffentlich verteidigt, den Pressekodex zur Verhandlungssache erklärt und eine unabhängige Beschwerde mit dem Argument abbügelt, das Thema sei "unkritisch", hat ein grundlegendes Problem mit dem Berufsethos, das er vertreten soll.
Die Frage, die sich zahlende Abonnentinnen und Abonnenten der Lauenburgischen Landeszeitung berechtigt stellen dürfen, ist diese: Wenn ein leitender Redakteur einen dokumentierten Interessenkonflikt seines Mitarbeiters öffentlich als irrelevant bezeichnet, bei welchen anderen Themen trifft er diese Entscheidung dann ebenfalls?
Wer täglich Transparenz von anderen einfordert und sie bei sich selbst für optional hält, sollte sich nicht wundern, wenn Leserinnen und Leser anfangen, seine Artikel mit anderen Augen zu lesen. Und sich zu fragen, wessen Interessen ein Text eigentlich dient, wenn der Autor das selbst nicht mehr für erwähnenswert hält.